Die Harald Graf Sportstiftung ist eine anerkannte rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitte
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Mit Bescheid des Finanzamts Frankfurt am Main ist die Harald Graf Sportstiftung berechtigt, Zuwendungs-bestätigungen für Spenden ("Spendenbestätigung") auszustellen, die ihr für die Erfüllung
Ihrer Zwecke gemäß Satzung von Dritten zugewendet werden.
Sofern Sie Interesse daran haben, eine Sach- oder Geldspende für die Stiftung zuzuwenden, wären wir Ihnen hinsichtlich einer Kontaktaufnahme für die Übermittlung der Bankdaten und die Ausstellung
einer Spendenbestätigung sehr dankbar.
Mit einer Banküberweisung und dem Verwendungszweck "Spende" unterstützen Sie die laufende Arbeit der Stiftung im Rahmen der Satzung. Der Verwendungszweck "Zustiftung in
den Vermögensstock" führt dazu, dass ihre Zuwendung in den Vermögensstock das Stiftungskapital auf Dauer erhöht. Die Finanzerträge dieser Zustiftung können und werden dann für die
laufende Arbeit der Stiftung verwendet.