Die Förderrichtlinien werden laufend durch den Vorstand der Stiftung überprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese sind dann ausschlaggebend für die Vorauswahl von talentierten Sportlerinnen und
Sportlern, die gefördert werden können. Nachfolgend werden die aktuellen Richtlinien zusammengefasst:
Allgemeines:
- Die Förderrichtlinien regeln auf der Grundlage der Satzung die Vergabe von Stiftungsmitteln.
- Die Vergabe der Mittel erfolgt im Ermessen des Stiftungsvorstands. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Die Förderung erfolgt in der Regel durch Gewährung von Zuschüssen.
- Die Stiftung vergibt insbesondere Mittel an Sportlerinnen und Sportler, die aufgrund ihrer sozialen Bedürftigkeit auf eine Förderung zur Finanzierung ihrer sportlichen Betätigung angewiesen
sind.
Förderungen
Es werden talentierte Sportlerinnen und Sportler in Sportarten gefördert, deren Schwerpunkt in der körperlichen Bewegung liegt. Die Stiftung konzentriert sich derzeit auf den Bereich des
Leistungssports. Sportarten in Verbindung mit Tieren und aus dem Motorsportbereich werden nicht gefördert. Beispiele für aktuelle und vergangene Förderungen des Sports finden Sie unter der Seite
Sportförderungen.
Förderanträge
Anträge auf Förderung können bei der Stiftung eingereicht werden und sollten enthalten:
- Daten zum Antragsteller und dem ggf. abweichenden Bewilligungsempfängers (Namen, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum).
- Lebenslauf mit schulischem und ggf. studentischem/beruflichen sowie sportlichen Werdegang einschließlich Unterlagen über Abschlüsse, bisherige sportliche Erfolge etc.
- Art und Zielsetzungen der zu fördernden Maßnahmen/der begehrten Förderung. Persönliche Ziele mit Zeitplan (Beginn, Ablauf, Ende).
- Umfang der begehrten Förderung; Gesamt- und Einzelaufwendungen im Detail (Finanzierungsplan).
- Wurden weitere Förderanträge gestellt und ggf. bereits genehmigt?
Anträge sind per Post oder Email zu richten an:
Harald Graf Sportstiftung
Oskar-von-Miller-Str. 44
60314 Frankfurt
Email: HaraldGrafSportstiftung@web.de
Bei Falschangaben in der Antragstellung kann die Förderung sofort eingestellt werden. Über eine Rückforderung ausgezahlter Fördermittel entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann auch aus
anderen wichtigen Gründen (z.B. bei laufenden Untersuchungen oder einem nachweislichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen, gegen das Betäubungsmittelgesetz oder wegen anderer Straftaten) die
Förderung einstellen und gegebenenfalls geleistete Fördermittel zurückverlangen.
Datenverarbeitung und Öffentlichkeitsarbeit
- Die Stiftung ist berechtigt, alle mit dem Förderantrag und den dazugehörigen Unterlagen erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu
verarbeiten. Sie ist ferner berechtigt, die Daten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
- Der Antragsteller stimmt mit der Stiftung vorab die Öffentlichkeitsarbeit sowie Art und Umfang der Hinweise auf die Unterstützung durch die Stiftung in seinen
Berichten und Materialien, Präsentationen und Veranstaltungen ab. Handelt der Antragsteller eigenmächtig, kann die Stiftung die Förderung widerrufen und bereits geleistete Mittel zurückverlangen.
Abrechnung und Bericht
- Die Fördermittel sind für die Zwecke zu verwenden, für die sie bewilligt wurden. Der Bewilligungs-empfänger hat quartalsweise zum Ende des zweiten Folgemonats für
das jeweils vergangene Quartal sowie spätestens zwei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme jeweils einen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben
enthält, zur Prüfung vorzulegen. Die Stiftung kann auch vorher eine Zwischenabrechnung verlangen. Kommt der Bewilligungsempfänger dem nicht nach, berechtigt dies die Stiftung zum Widerruf der
Förderung sowie die geleisteten Fördermittel zurückzuverlangen.
- Wird bei der Abrechnung festgestellt, dass die im Finanzierungsplan angegebenen Gesamtaufwendungen nicht erreicht wurden, wird über die Höhe der Zuwendung durch den
Vorstand neu beschlossen. Überzahlungen sind an die Stiftung zurück zu erstatten.